SG Düsseldorf gewährt obdachlosem EU-Bürger Hartz IV wegen Corona-Beschränkungen

Düsseldorf (jur). Obdachlose EU-Bürger mit unklarem Aufenthaltsstatus in Deutschland können aufgrund der Corona-Pandemie vorübergehend Anspruch auf Hartz IV-Leistungen haben. Denn wenn wohnungslose Menschen wegen der Krise durch die Grenzschließung nicht in ihr Heimatland zurückkehren können, muss ihnen in Deutschland ein menschwürdiges Existenzminimum gewährt werden, entschied das Sozialgericht Düsseldorf in einem kürzlich veröffentlichten Beschluss vom 14. April 2020 (Az.: S 25 AS ...

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