800-Quadratmeter-Grenze ist laut OVG Magdeburg sachlich gerechtfertigt
Magdeburg (jur). Die Obergrenze von 800 Quadratmetern für die Wiedereröffnung von Einzelhandelsgeschäften ist nach Ansicht des Oberverwaltungsgerichts (OVG) des Landes Sachsen-Anhalt in Magdeburg sachlich gerechtfertigt. Dies würde dazu beitragen, den Besucherstrom in die Städte, insbesondere in Flächenstaaten, zu begrenzen, betonte das OVG in einem am Dienstag, 28. April 2020, verkündeten Eilbeschluss vom Vortag (Az.: 3 R 52/20). Letztlich habe die Politik hier einen großen Entscheidung ...
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