LSG Essen verpflichtet Krankenkasse zur Kostenübernahme von Exoskelett

Essen (jur). Querschnittsgelähmte können in Einzelfällen die Kosten für ein so genanntes Exoskelett, das fast 100.000 Euro kostet, von ihrer Krankenkasse erstattet bekommen. Das Hilfsmittel, das dem Patienten dank eines gekoppelten, motorisierten und ferngesteuerten Schienengerüstes selbständiges Stehen und Gehen ermöglicht, dient der unmittelbaren Behinderungsausgleich, der von der Krankenkasse zu gewährleistenden ist, wie das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen (LSG) in Essen in ei ...

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