OVG Münster sieht in lauten Behinderten keine „schädliche Umwelteinwirkung“

Münster (jur). Obwohl kranke und behinderte Menschen manchmal ungewöhnliche Geräusche machen, können solche "Lebensäußerungen" niemals eine "schädliche Umwelteinwirkung" sein. Dies hat das Nordrhein-Westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster in einem am 1. April 2020 verkündeten Eilbeschluss (Az.: 10 B 312/20) unterstrichen. Es lehnte damit einen Eilantrag von Anwohnern gegen die Baugenehmigung für die Erweiterung eines Pflegeheims in Essen-Heidhausen ab. Diese Anwohner gab ...

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