LSG Potsdam verneint Zahlung von Sozialhilfe direkt an der Haustür

Potsdam (jur). Sozialhilfeempfänger haben keinen Anspruch darauf, Zahlungen per Scheck oder Postanweisung direkt an der Tür zu erhalten. Dies entschied das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg (LSG) in Potsdam in einem am Montag, 20. April 2020 veröffentlichten Urteil (Az.: L 15 SO 245/16). Der Rechtsstreit ist nun vor dem Bundessozialgericht anhängig. Das LSG hat einen 82 Jahre alten Mann aus Berlin abgewiesen. Er bekommt eine Rente und aufstockende Leistungen der Grundsicherung. Er ist ...

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