Für OLG Naumburg kann Corona längere U-Haft begründen
Naumburg (jur). Die Bedrohung durch das SARS-CoV-2-Virus vereitelt auch die Strafverfolgung vor Gericht. Wenn der Beginn einer Hauptverhandlung vor einem Landgericht aufgrund der Corona-Krise verschoben werden muss, stellt dies auch nach sechsmonatiger Untersuchungshaft der Angeklagten keinen Verstoß gegen das Beschleunigungsgebot dar, entschied das Oberlandesgericht Naumburg (OLG) in einem am Montag, 6. April 2020, verkündeten Beschluss (Az.: 1 Ws HE 4/20). Der spezifische Fall betraf zwei M ...
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