Das VG Aachen zählt Wein zu den „Lebensmitteln“
Aachen (jur). Weinhändler müssen zur Eindämmung der Corona-Pandemie nicht schließen. Denn nach der nordrhein-westfälischen Corona-Schutzverordnung können auch Genussmittel wie Wein, die nicht den Grundbedarf der Bevölkerung decken, als "Lebensmittel" weiterverkauft werden, entschied das Verwaltungsgericht Aachen in einem am Montag, 6. April 2020, verkündeten Beschluss (Az.: 7 L 259/20). In dem Streit hatte die Stadt Aachen die Schließung einer Weinhandlung angeordnet. Es stimme, dass " ...
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