Das VG Aachen zählt Wein zu den „Lebensmitteln“

Aachen (jur). Weinhändler müssen zur Eindämmung der Corona-Pandemie nicht schließen. Denn nach der nordrhein-westfälischen Corona-Schutzverordnung können auch Genussmittel wie Wein, die nicht den Grundbedarf der Bevölkerung decken, als "Lebensmittel" weiterverkauft werden, entschied das Verwaltungsgericht Aachen in einem am Montag, 6. April 2020, verkündeten Beschluss (Az.: 7 L 259/20). In dem Streit hatte die Stadt Aachen die Schließung einer Weinhandlung angeordnet. Es stimme, dass " ...

from JuraForum.de - Aktuelle Nachrichten "Recht & Gesetz" https://ift.tt/2wtqTH2
Anwalt SB

Comments

Popular posts from this blog

Anwaltssoftware im Fokus: Welche digitale Lösung passt zu Ihrer Kanzlei?

SG Osnabrück hält Kürzungen bei ausreisepflichtigen Asylbewerbern für verfassungsgemäß

Gültigkeit des „Europäischen Haftbefehls“ aus Österreich bestätigt