VG Trier bestätigt Gebührenberechnung für Straßenreinigung nach „Frontmetern“

Trier (jur). Straßenreinigungsgebühren dürfen nach der Länge der Grundstücksfront, die an die Straße grenzt, berechnet werden. Ungerechtigkeiten, die damit verbunden sein können, müssen in Kauf genommen, wie das Verwaltungsgericht Trier in einem am Dienstag, 21. April 2020, veröffentlichten Urteil nach rheinland-pfälzischem Landesrecht (Az.: 10 K 4644/19.TR) entschieden hat. Das Gericht billigte damit die Gebühren für eine kurze Stichstraße im Trierer Stadtteil Petrisberg. Nur sech ...

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