VGH München bewertet Ladenöffnungsverbot in Bayern wegen Corona als gleichheitswidrig

München (jur). Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) hält das Verkaufsverbot für Geschäfte mit einer Fläche von mehr als 800 Quadratmetern, das im Zuge der Corona-Pandemie im Freistaat Bayern erlassen wurde, für gleichheitswidrig. In einem Beschluss vom Montag, 27. April 2020, entschieden die Münchner Richter daher im einstweiligen Anordnungsverfahren zugunsten eines Warenhausbetreibers (Az.: 20 NE 20.793). Das Gericht sah jedoch davon ab, die beanstandeten Bestimmungen "aufgrund de ...

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