BVerfG Karlsruhe beanstandet Verbot einer Demonstration in Gießen
Karlsruhe (jur). Nach den hessischen Vorschriften zur Bekämpfung des SARS-CoV-2-Virus dürfen Demonstrationen und Kundgebungen landesweit nicht pauschal verboten werden. Die Stadt Gießen hat deshalb zu Unrecht mehrere geplante Versammlungen mit mehr als zwei nicht zum selben Haushalt gehörenden Personen verboten, so das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe in einem am Donnerstag, den 16. April 2020 veröffentlichten Beschluss (Az.: 1 BvR 828/20). Dies war ein Teilerfolg für den Eilantrag ei ...
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