VGH München befindet Ausgangsbeschränkungen in Bayern für angemessen
München (jur). In Bayern bleiben die befristeten Ausgangsbeschränkungen aufgrund der Corona-Pandemie, die per Verordnung erlassen wurden, in Kraft. Die aktuelle infektionsrechtliche Bedrohungslage rechtfertige die Einschränkungen der Grundfreiheiten der Bürger, so der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in einem Beschluss vom Montag, 30. März 2020 (Az.: 20 NE 20.632). Die Richter in München lehnten daher den Antrag auf eine einstweilige Anordnung zur Aussetzung der bayerischen Vorschri ...
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