VG Berlin verbietet wegen Corona Marktstand mit Keks-Ausstechformen

Berlin (jur). Um die Ausbreitung des SARS-CoV-2-Virus zu stoppen, dürfen auf den Wochenmärkten nicht alle Marktstände ihre Produkte anbieten. Nur wenn mehr als 50 Prozent des Sortiments des Anbieters aus bestimmten lebensnotwendigen und schwer verzichtbaren Waren besteht, darf der Marktstand öffnen, entschied das Berliner Verwaltungsgericht in einem am Montag, 6. April 2020, verkündeten Beschluss (Az.: VG 14 L 35.20). Der Verkauf von Keksausstechern und Spielzeug gehöre jedoch nicht dazu. ...

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