Für VGH Mannheim ist die Schließung von Gaststätten weiterhin zumutbar und verhältnismäßig

Mannheim (jur). Dass Gaststätten weiterhin geschlossen bleiben müssen ist "verhältnismäßig und zumutbar", wie der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg in Mannheim in einem am Mittwoch, 29. April 2020, verkündeten Eilbeschluss vom Vortag entschieden hat (Az.: 1 S 1068/20). Im Gegensatz zu einem Einkauf diene „ein Restaurantbesuch gerade dem längeren Verweilen", was das Infektionsrisiko erhöhe. Damit wurde eine Inhaberin und Betreiberin von drei Restaurants in Baden-Württemb ...

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