Mindestabstand von 1,5 Metern bleibt für VG Hamburg weiter verbindlich

Hamburg (jur). In Hamburg muss zur Eindämmung der Pandemie COVID 19 an öffentlichen Plätzen ein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden. Das Hamburger Verwaltungsgericht hat in einem am Donnerstag, 2. April 2020, verkündeten Beschluss vor Vortag den Antrag eines Rechtsreferendars auf die aufschiebende Wirkung seines Widerspruchs abgelehnt mit welchem das Mindestabstandserfordernis in der Hamburger Allgemeinverfügung (Az.: 21 E 1509/20) ausgesetzt werden sollte. Der Referendar hatt ...

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