Kein Rechtsanspruch auf Maskenpflicht im Unterricht
Hamburg/Berlin (jur). Schüler müssen im Schulunterricht zur Eindämmung der Corona-Pandemie nicht zwingend eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Den staatlichen Stellen komme hier „bei der Erfüllung ihrer Schutzpflicht für Leben und Gesundheit ein erheblicher Einschätzungs-, Wertungs- und Gestaltungsspielraum“ zu, entschied das Verwaltungsgericht Hamburg mit am Montag, 10 August 2020, veröffentlichten Beschluss (Az.: 3 E 3336/20). Schulen dürfen in Berlin zudem öffnen, auch wenn sie den ...
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