„Corona-Helden“ können keine Gratisbrillen bekommen
Stuttgart (jur). Optiker dürfen keine kostenlose Brille für "Corona-Helden" abgeben. Wenn sie mit der kostenlosen Abgabe von Medizinprodukten an bestimmte Berufsgruppen werben, stellt dies eine verbotene unlautere Geschäftshandlung dar, entschied das Oberlandesgericht Stuttgart (OLG) in einem am Montag, 24. August 2020, verkündeten Urteil (Az.: 2 W 23/20). In dem streitigen Fall ging es um Werbung, die im April 2020 von einem Optikerunternehmen mit mehr als 140 Optikergeschäften in ganz De ...
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