Bundesverfassungsgericht lehnt Steag-Eilantrag gegen Kohleausstiegsgesetz ab

Karlsruhe (jur). Weil er sich mehrheitlich in kommunaler Hand befindet, wäre eine Verfassungsbeschwerde des Essener Energiekonzerns Steag gegen das Kohleausstiegsgesetz unzulässig. Das hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe in einem am Mittwoch, 19. August 2020, veröffentlichten Beschluss vom Vortag entschieden (Az.: 1 BvQ 82/20). Danach führt auch die Grundrechtecharta der EU nicht dazu, dass ganz oder überwiegend in öffentlicher Hand befindliche Unternehmen Verfassungsbeschwerden ...

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