Sozialhilfe erstattet Hausrat nach wahnhafter Entsorgung

Stuttgart (jur). Wenn sich psychisch Kranke aufgrund von Wahnvorstellungen ihrer Wohnungseinrichtung entledigen, haben sie unter Umständen dennoch Anspruch auf finanzielle Unterstützung des Sozialhilfeträgers für die Erstausstattung ihrer Wohnung. Dies entschied das Landessozialgericht (LSG) Baden-Württemberg in Stuttgart in einem am Donnerstag, den 6. August 2020 veröffentlichten Urteil (Az.: L 7 SO 3313/18) In diesem besonderen Fall ging es um eine psychisch kranke Frau, die an Wahnvors ...

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