Verwendung von Kennzeichen verbotener Vereine unzulässig
Karlsruhe (jur). Die Hells Angels, Bandidos und Gremium MC dürfen weiterhin öffentlich keine Logos ihrer Motorradclubs zeigen. Das entsprechende gesetzliche Verbot der Verwendung von Kennzeichen verbotener Vereine ist verfassungsgemäß, entschied das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe in einem am 14. August 2020, veröffentlichten Beschluss (Az.: 1 BvR 2067/17, 1 BVR 423/18 und 1 BvR 424/18). Auch wenn das Verbot einen „erheblichen Grundrechtseingriff“ darstelle, sei dieses zur Aufrech ...
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