Abrechnungsbetrug durch Strohmann bei Medizinischem Versorgungszentrum

Karlsruhe/Leipzig Die Gründung eines Medizinischen Versorgungszentrums (MVZ) durch einen Strohmann führt zu einem gewerbsmäßigen Abrechnungsbetrug. Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) in Leipzig hat am 19. August 2020 die entsprechenden Freiheitsstrafen des Landgerichts Hamburg weitgehend bestätigt (Az.: 5 StR 558/19). Die MVZ sind große Praxen mit mehreren angestellten Ärzten, oft aus unterschiedlichen Fachrichtungen. Ihre Gründung und Leitung ist bestimmten Gruppen, insbeso ...

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