Bei Handicap-Rabatt auf Neuwagen keine Extra-Zahlung von Versicherung

Karlsruhe (jur). Wenn Schwerbehinderte nach einem Autounfall einen Handicap-Rabatt für den Ersatz eines Neuwagens erhalten, dann kommt die Unfallversicherung des Gegners bei der Auto-Ersatzbeschaffung günstiger weg. Denn dieser muss nicht den Normalpreis, sondern nur den rabattierten Preis erstatten, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe in einem am Montag, 3. August 2020, veröffentlichten Urteil (Az.: VI ZR 268/19). Im vorliegenden Fall hatte die Klägerin, die körperlich behi ...

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