Anwalt der Mutter ist bei einem Unfall nicht automatisch für die Kinder zuständig

Karlsruhe (jur). Nach einem Autounfall gilt das Anwaltsmandat einer schuldlos schwerverletzten Mutter nicht automatisch auch für die Belange der mitfahrenden Kinder. Insbesondere dann, wenn es sich bei den Kindern um psychische Spätfolgen handelt, die für den Anwalt zunächst nicht absehbar waren, haftet er nicht für Versäumnisse, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe in einem am Dienstag, 11. August 2020, veröffentlichten Urteil (Az.: IX ZR 289/19). Im konkreten Fall war ei ...

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