Auslandsehe mit einer 16-Jährigen kann nicht immer aufgehoben werden

Karlsruhe (jur). Eine im Ausland geschlossene und dort gültige „Kinderehe“ mit einer 16-Jährigen darf in Deutschland nicht automatisch aufgehoben werden. Lebt die Jugendliche auch nach ihrer Volljährigkeit mit ihrem Ehemann jahrelang in Deutschland zusammen und sind aus der Ehe auch noch vier gemeinsame Kinder hervorgegangen, spricht dies dafür, dass die Frau die Ehe nach ihrem eigenen Willen weiter fortsetzen wollte, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe in einem am Freitag ...

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