Ohne Maske kein Zutritt für Obdachlose

München (jur). Einrichtungen der freien Wohlfahrtspflege dürfen Obdachlosen ohne Maske den Zutritt verweigern – selbst dann, wenn Obdachlose aus gesundheitlichen Gründen keine Maske tragen können. Den Belangen des klagenden Obdachlosen stünden die Interessen anderer Besucher und auch der Mitarbeiter gegenüber, die teils zu einer Corona-Risikogruppe gehören, betonte das Amtsgericht München in zwei am Freitag, 7. August 2020, bekanntgegebenen Beschlüssen (Az.: 275 C 12174/20 und 275 C 1 ...

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