Für Rückkehrer aus Corona-Risikogebieten gilt weiterhin Testpflicht

Karlsruhe (jur). Nach der Rückkehr aus einem Corona-Risikogebiet müssen sich Urlauber weiterhin verpflichtend auf eine mögliche Infektion mit dem Sars-CoV-2-Virus testen lassen. In einem am Donnerstag, den 27. August 2020 veröffentlichten Beschluss hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe einen Eilantrag einer Familie auf Aufhebung der entsprechenden Verordnung zurückgewiesen (Az.: 1 BvR 1981/20). Die Familie, ein Elternpaar und ihr zweijähriges Kind, sind derzeit auf Mallorca im Url ...

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