Kostenübernahme für schulische „Kunstbetrachtungsfahrt“
Essen (jur). Wenn eine dreiwöchige "Kunstbetrachtungsfahrt" nach Griechenland zum Unterrichtskonzept einer freien Schule gehört, haben Schülerinnen und Schüler, die im Hartz-IV-Bezug stehen, Anspruch auf Kostenerstattung durch das Arbeitsamt. Die Tatsache, dass die Reise für mehr als zwei Wochen außerhalb der Ferien stattfindet, steht dem Kostenerstattungsanspruch nicht entgegen, entschied das Landessozialgericht (LSG) Nordrhein-Westfalen in Essen in einem jüngst veröffentlichten Urteil ...
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