Zahlung von 6.000 Euro nach KZ-Vergleich durch Abtreibungsgegner

Hamburg (jur). Die Gießener Ärztin Kristina Hänel muss sich wegen der Schwangerschaftsabbrüche, die sie in ihrer Praxis vorgenommen hat, von Abtreibungsgegnern, nicht mit Ärzten und Wachmannschaften in nationalsozialistischen Konzentrationslagern vergleichen lassen. Dies stellte das Landgericht Hamburg in einem Versäumnisurteil am Montag, 24. August 2020, klar und verurteilte den Betreiber der Website "Babykaust.de", Klaus-Günter Annen, zur Zahlung einer Geldentschädigung in Höhe von 6 ...

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