Unglück von Tierpfleger in vietnamesischem Nationalpark war Arbeitsunfall

Darmstadt (jur). Die bezahlte Freistellung eines Zoo-Tierpflegers für die Arbeit in einem vietnamesischen Nationalpark kann unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung stehen. Selbst wenn der deutsche Arbeitgeber dem freigestellten Tierpfleger keine Weisungen für die tägliche Arbeit in Vietnam macht, sprechen das weiterhin bestehende Entgeltverhältnis und die Möglichkeit, ihn wieder nach Deutschland zurückrufen zu können, für ein abhängiges, versichertes Beschäftigungsverhält ...

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