Staatsanwaltschaft darf Presse nicht zu früh informieren

München (jur). Wird gegen eine prominente Person Anklage erhoben, darf die Staatsanwaltschaft die Presse nicht innerhalb von zwei Stunden nach Unterrichtung des Beschuldigten durch eine Pressemitteilung informieren, auch wenn ein Interesse der Medien daran zu erwarten ist. Der Grundsatz der Waffengleichheit zwischen Anklage und Beschuldigten verlangt, dass der Beschuldigte vorab die vollständige Anklageschrift erhält und ihm in zeitlicher Hinsicht die Möglichkeit gegeben wird, auf das behö ...

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