Persönlichkeitsrecht von Neonazi durch Bild-Zeitung verletzt

Hamm (jur). Eine Tätowierung auf der Brust mit der Aufschrift "Combat 18" macht den Leader einer rechten Rockband noch nicht zu einem Führungskader der verbotenen Neonazi-Gruppe. Wie das Oberlandesgericht (OLG) in Hamm am Dienstag, 25. August 2020, in einem rechtkräftigen Urteil entschied, hat die Bild-Zeitung in ihrer Berichterstattung das Persönlichkeitsrecht des rechtsextremen Musikers verletzt (Az.: 4 U 54/20). Im Juni 2019 hatte die Bild-Zeitung einen Artikel mit dem Titel "Das rechte ...

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