"Vorläufiger" Hartz-IV-Bescheid muss auch so gekennzeichnet sein
[URL='https://www.juraforum.de/rechtsanwalt/anwalt-kassel/']Kassel[/URL] (jur). Jobcenter müssen einen als vorläufig gemeinten Hartz-IV-Bescheid auch als „vorläufig“ kennzeichnen. Kann eine Hartz-IV-Bezieherin davon ausgehen, dass endgültig und nicht „vorläufig“ die erhaltenen Hartz-IV-[URL='https://www.juraforum.de/lexikon/leistungen']Leistungen[/URL] ausgezahlt wurden, darf das Jobcenter nicht einfach zu viel ausgezahlte Hilfeleistungen wieder zurückfordern, entschied das Bundess ...
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