Strafverschärfung durch fremdenfeindliche Beweggründe
Karlsruhe (jur). Die Gerichte dürfen die fremdenfeindlichen Motive einer Straftat nicht ignorieren. Der Gesetzgeber habe dies 2015 ausdrücklich klargestellt, es gilt aber auch für frühere Taten, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Donnerstag, 20. August 2020 (Az.: 3 StR 40/20). Ein Anhänger des rechtsextremen "Aktionsbündnisses Mittelrhein" muss demnach nun doch noch mit einer Strafe rechnen. Nach den Erkenntnissen des Landgerichts Koblenz hatten er und seine Komplizen i ...
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