Versicherung muss Folgen eines Hundebisses zahlen

Frankfurt/Main (jur). Eine Tierhalterhaftpflichtversicherung kann die Haftung nach einem Beißunfall grundsätzlich nur bei bewussten Pflichtverletzungen des Hundehalters verweigern. Der Versicherer darf aber in seinen Versicherungsbedingungen Ansprüche ausschließen, bei denen der Schaden durch „bewusstes Abweichen von der Haltung und Züchtung von Hunden dienenden Gesetzen, Verordnungen und behördlichen Verfügungen oder Anordnungen“, verursacht wurde, entschied das Oberlandesgericht (OL ...

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