Auf bestreikten Arbeitsplätzen kein Einsatz von Leiharbeitern

Karlsruhe (jur). Das gesetzliche Verbot des Einsatzes von Leiharbeitskräften als Streikbrecher ist nicht verfassungswidrig. Die im Grundgesetz geschützte Koalitionsfreiheit wird dadurch nicht verletzt, entschied das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe in einem am Donnerstag, den 6. August 2020 veröffentlichten Urteil (Az.: 1 BvR 842/17). Der Gesetzgeber habe versucht, mit den geltenden Vorschriften zu gewährleisten, dass die Tarifvertragsparteien "auf Augenhöhe" über Arbeitsbedingungen ...

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