Alter Wasserwerfer darf nicht von Pauli-Fans genutzt werden
Aachen (jur). Hamburger Fans des Fußballclubs St. Pauli dürfen einen früheren Polizeiwasserwerfer mit dem Kennzeichen „AC-AB 1910“ nicht im Straßenverkehr in den Betrieb nehmen. Das Straßenverkehrszulassungsrecht verlange eine Ausnahmegenehmigung, wenn Privatpersonen einen Wasserwerfer im Straßenverkehr nutzen wollten, urteilte am Dienstag, 11. August 2020, das Verwaltungsgericht Aachen (Az.: 10 K 4205/17). Sowohl die Ausnahmegenehmigung als auch eine neue Einzelbetriebserlaubnis seien ...
from JuraForum.de - Aktuelle Nachrichten "Recht & Gesetz" https://ift.tt/3aoZpl9
Anwalt SB
from JuraForum.de - Aktuelle Nachrichten "Recht & Gesetz" https://ift.tt/3aoZpl9
Anwalt SB
Comments
Post a Comment