Alter Wasserwerfer darf nicht von Pauli-Fans genutzt werden

Aachen (jur). Hamburger Fans des Fußballclubs St. Pauli dürfen einen früheren Polizeiwasserwerfer mit dem Kennzeichen „AC-AB 1910“ nicht im Straßenverkehr in den Betrieb nehmen. Das Straßenverkehrszulassungsrecht verlange eine Ausnahmegenehmigung, wenn Privatpersonen einen Wasserwerfer im Straßenverkehr nutzen wollten, urteilte am Dienstag, 11. August 2020, das Verwaltungsgericht Aachen (Az.: 10 K 4205/17). Sowohl die Ausnahmegenehmigung als auch eine neue Einzelbetriebserlaubnis seien ...

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