Namensgleichheit mit KZ-Wächter ist für Namensänderung kein Grund

Freiburg (jur). Den Familiennamen eines ehemaligen "KZ-Wachmanns" tragen zu müssen, ist an sich kein Grund für eine Namensänderung. Wenn der Täter des Nationalsozialismus weitgehend unbekannt ist und kein besonderes persönliches oder gesundheitliches Problem aufgrund desselben Namens benannt werden kann, liegt kein "wichtiger Grund" für eine Namensänderung vor, entschied das Verwaltungsgericht Freiburg in einem am Montag, 3. August 2020, veröffentlichten Urteil (Az.: 6 K 2435/18). Im st ...

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