Asylantrag wegen veralteter Wohnanschrift angelehnt
Leipzig (jur). Wenn ein Asylbewerber ständig umzieht, ohne die Behörden über seine jeweilige Anschrift zu informieren, muss nicht nur mit einer Ablehnung seines Asylantrags rechnen. Für ihn gilt zudem die einwöchige Klagefrist auch dann, wenn das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) an eine veraltete Anschrift geschickt hat, die es nicht von dem Flüchtling, sondern von einer Behörde erhalten hatte, wie das Bundesverwaltungsgericht am Donnerstag, 20. Aug. 2020, in Leipzig entsc ...
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