DocMorris darf keinen Apothekenautomaten betreiben
Karlsruhe (jur). Die niederländische Versandapotheke DocMorris darf in Deutschland keine „Apothekenautomaten“ betreiben. Es handelt sich nicht um eine zulässige Variante des Versandhandels, bestätigte der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe mit drei vom BGH am Dienstag, 11. August 2020 veröffentlichten Beschlüssen (Az.: I ZR 122/19, I ZR 123/19 und I ZR 155/19). In dem 2.000-Seelen-Ort Hüffenhardt im baden-württembergischen Neckar-Odenwald Kreis hatte DocMorris einen Apothekenautom ...
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