DocMorris darf keinen Apothekenautomaten betreiben

Karlsruhe (jur). Die niederländische Versandapotheke DocMorris darf in Deutschland keine „Apothekenautomaten“ betreiben. Es handelt sich nicht um eine zulässige Variante des Versandhandels, bestätigte der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe mit drei vom BGH am Dienstag, 11. August 2020 veröffentlichten Beschlüssen (Az.: I ZR 122/19, I ZR 123/19 und I ZR 155/19). In dem 2.000-Seelen-Ort Hüffenhardt im baden-württembergischen Neckar-Odenwald Kreis hatte DocMorris einen Apothekenautom ...

from JuraForum.de - Aktuelle Nachrichten "Recht & Gesetz" https://ift.tt/3h3b77T
Anwalt SB

Comments

Popular posts from this blog

Anwaltssoftware im Fokus: Welche digitale Lösung passt zu Ihrer Kanzlei?

SG Osnabrück hält Kürzungen bei ausreisepflichtigen Asylbewerbern für verfassungsgemäß

Gültigkeit des „Europäischen Haftbefehls“ aus Österreich bestätigt