Stöcke beim Nordic Walking nach hinten halten
Schleswig (jur). Beim Nordic Walking sollten die Stöcke nach hinten gehalten werden. Wer sich daran nicht hält, kann für den Unfall einer Mitsportlerin haften, wie das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht (OLG) in Schleswig in einem am Montag, 10. August 2020, bekanntgegebenen Urteil entschied (Az.: 6 U 46/18). Im Streitfall waren im Dezember 2013 ein Mann und eine Frau gemeinsam sportlich unterwegs. Dabei stieß der Mann mit seinem Fuß gegen einen seiner Walkingstöcke, der daraufhin ...
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