„Containern“ bleibt weiter verboten

Karlsruhe (jur). Das „Containern“ – die Entnahme von Lebensmitteln aus dem Müllcontainer eines Supermarkts – bleibt strafbar. „Der Gesetzgeber darf das zivilrechtliche Eigentum grundsätzlich auch an wirtschaftlich wertlosen Sachen strafrechtlich schützen“, entschied das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe in einem am Dienstag, 18. August 2020, veröffentlichten Beschluss (Az.: 2 BvR 1985/19 und 2 BvR 1986/19). Es wies damit die Verfassungsbeschwerden von zwei Frauen ab, die wege ...

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