Auch Unverheiratete können Kosten für künstliche Befruchtung absetzen

Münster (jur). Kosten für die künstliche Befruchtung einer unfruchtbaren Frau können zu steuerlich abzugsfähigen außergewöhnlichen Belastungen führen. Das gilt unabhängig davon, ob die Frau in einer festen Beziehung lebt, wie das Finanzgericht (FG) Münster in einem kürzlich veröffentlichten Urteil vom 24. Juni 2020 entschied (Az.: 1 K 3722/18 E). Voraussetzung ist danach allerdings die Behandlung in einem der Bundesländer, in denen die ärztliche Berufsordnung eine „Kinderwunschbe ...

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