Betriebsrat kann vom Arbeitgeber die deutsche Sprache nicht verlangen

Nürnberg (jur). Ein Betriebsrat kann nicht verlangen, dass Vorgesetzte mit ihm oder mit Beschäftigten ausschließlich in deutscher Sprache sprechen. Werden etwa Personalgespräche oder auch Besprechungen mit Mitarbeitern oder Betriebsratsmitgliedern übersetzt, liegt keine Verletzung der Mitbestimmungsrechte vor, entschied das Landesarbeitsgericht (LAG ) Nürnberg in einem am Mittwoch, 12. August 2020, veröffentlichten Beschluss (Az.: 1 TaBV 33/19). Vor Gericht war ein Betriebsrat einer Fili ...

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