Keine automatische Flüchtlingsanerkennung durch falsche Übersetzung

Stuttgart (jur). Erhält ein Flüchtling vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge eine fehlerhafte Mitteilung in englischer Sprache über die Gewährung eines eingeschränkten Flüchtlingsschutzes, ist dies nicht automatisch bindend. Hat der Flüchtling gleichzeitig einen Ablehnungsbescheid des Bundesamtes in deutscher Sprache mit den Gründen für die Ablehnung erhalten, kann der Flüchtling nicht davon ausgehen, dass ihm Flüchtlingsschutz gewährt wird, entschied das Verwaltungsgericht S ...

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