Keine bezahlte Freistellung bei Umwandlung von Lebenspartnerschaften in Ehen
Mainz (jur). Gleichgeschlechtliche Arbeitnehmer können wegen der Umwandlung ihrer eingetragenen Lebenspartnerschaft in eine Ehe von ihrem Arbeitgeber keine bezahlte Freistellung von der Arbeit beanspruchen. Auch wenn eine tarifliche Regelung für die Eheschließung eine bezahlte Freistellung vorsieht, gilt dies nicht auch für eine Umwandlung einer eingetragenen Partnerschaft in eine Ehe, entschied das Landesarbeitsgericht (LAG) Rheinland-Pfalz in Mainz in einem aktuell veröffentlichten Urteil ...
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