Unzureichende Reparatur des Autos führte zum Totalschaden
Karlsruhe (jur). Eine knauserige Haftpflichtversicherung kann für die Folgen einer auf ihr Betreiben unzureichenden Autoreparatur mit haften. Das geht aus einem am Donnerstag, 13. August 2020, veröffentlichten Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe hervor (Az.: VI ZR 308/19). Danach haftet im konkreten Fall zunächst ein bei der Versicherung angestellter Kfz-Sachverständiger. Im Streitfall hatte eine Autofahrerin aus dem Rheinland einen "Tankwartcheck" ihres Autos vornehmen lassen. ...
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