OLG Celle sieht achtjähriges Kind in der Haftung für Fahrradunfall
Celle (jur). Ein achtjähriges Kind kann für einen von ihm verursachten Fahrradunfall mit einem Fußgänger haftbar gemacht werden. Dies hat das Oberlandesgericht (OLG) Celle in einem am Donnerstag, 20. Februar 2020, verkündeten Urteil vom Vortag (Az.: 14 U 69/19) klargestellt. Kinder besitzen oft noch kein eigenes Geld, die Haftung verjährt jedoch erst nach 30 Jahren. Für einen Fahrradunfall eines Kindes mit einem Auto gilt das Urteil nicht. In dem fraglichen Fall war das Kind mit seinen E ...
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