BVerwG Leipzig sieht in Kriegsdienstverweigerung keinen Weg zu kostenfreier Ausbildung

Leipzig (jur). Kriegsdienstverweigerung stellt keinen Weg zu einer kostenfreien Ausbildung bei der Bundeswehr dar. Allerdings müssen Kriegsdienstverweigerer nicht die vollen Kosten erstatten, sondern nur den mit der Ausbildung verbundenen wirtschaftlichen Vorteil, so das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts Leipzig vom Donnerstag, 12. März 2020 (Az.: 2 C 37.18 und 2 C 38.18). Die zwei Kläger waren zunächst Offiziersanwärter und Zeitsoldaten der Bundeswehr. Sie haben an der Universität der ...

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