BVerwG Leipzig sieht in Kriegsdienstverweigerung keinen Weg zu kostenfreier Ausbildung

Leipzig (jur). Kriegsdienstverweigerung stellt keinen Weg zu einer kostenfreien Ausbildung bei der Bundeswehr dar. Allerdings müssen Kriegsdienstverweigerer nicht die vollen Kosten erstatten, sondern nur den mit der Ausbildung verbundenen wirtschaftlichen Vorteil, so das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts Leipzig vom Donnerstag, 12. März 2020 (Az.: 2 C 37.18 und 2 C 38.18). Die zwei Kläger waren zunächst Offiziersanwärter und Zeitsoldaten der Bundeswehr. Sie haben an der Universität der ...

from JuraForum.de - Aktuelle Nachrichten "Recht & Gesetz" https://ift.tt/33tkyYc
Anwalt SB

Comments

Popular posts from this blog

Anwaltssoftware im Fokus: Welche digitale Lösung passt zu Ihrer Kanzlei?

SG Osnabrück hält Kürzungen bei ausreisepflichtigen Asylbewerbern für verfassungsgemäß

Gültigkeit des „Europäischen Haftbefehls“ aus Österreich bestätigt