Laut OLG Nürnberg keine Versicherungsleistung bei gezielter Selbststrangulation

Nürnberg (jur). Eine gezielte Selbststrangulation- auch ohne Selbstmordabsicht - führt nicht zu einem Anspruch auf Invaliditätsentschädigung. Hat der Versicherte die Kontrolle über die Selbststrangulation verloren, muss die private Unfallversicherung nicht für den Gesundheitsschaden aufkommen, entschied das Nürnberger Oberlandesgericht (OLG) in einem kürzlich veröffentlichten Urteil vom 24. Oktober 2019 (Az.: 8 U 2209/18). Die Klage wurde von der Mutter eines Sohnes eingelegt, der am 2 ...

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