Für OLG Köln sind 80 Minuten Lesezeit von AGB zumutbar

Köln (jur). Obwohl die Geschäftsbedingungen für Verbraucher nicht unverhältnismäßig lang sein dürfen, kann im Einzelfall eine Lesezeit von 80 Minuten zumutbar und damit zulässig sein. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Köln in einem am Freitag, 28. Februar 2020, verkündeten Urteil zum Zahlungsdienstleister PayPal entschieden (Az.: 6 U 184/19). Es wies damit eine Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv) ab. Dieser hatte die Unverständlichkeit und die erhebliche Länge der ...

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