Laut OVG Hamburg dient Allgemeinverfügung dem Gesundheitsschutz

Hamburg (jur). Es ist zumutbar, dass auf E-Zigaretten spezialisierte Geschäfte vorübergehend geschlossen werden, um das Coronavirus einzudämmen. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Hamburg per Beschluss in einem Eilverfahren am Donnerstag, 26. März 2020, im Fall eines E-Zigarettenhändlers entschieden (Az.: 5 Bs 48/20). Die Stadt hatte in einer Allgemeinverfügung die weitgehende Schließung von Verkaufsstellen bis zum 16. April 2020 angeordnet, um die Ansteckungsgefahr bei sozialen Kontakt ...

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